Wer seinen Garten aufgeben möchte oder muss, teilt dies dem Kolonievorstand mit und übermittelt seine Kündigung dem Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf auf dem dafür vorgesehenen Formular:
Kündigungsformular aktuell_ab 10_2019 pdf
Wenn der Kolonievorstand von der Kündigung Kenntnis erhält, wird er einen Termin zur Wertermittlung organisieren zwischen dem Unterpächter, einem Wertermittler für Gebäude und einem für Außenanlagen. Die Wertermittlung erfolgt nach den je aktuellen Richtlinien des Landesverbands: Wertermittlungsrichtlinie Auflage 10_1.1.2023. Sie kostet insgesamt 170 EUR und ist direkt zu bezahlen. Es empfiehlt sich ein Blick in den Pachtvertrag, ob es dort z.B. noch unerledigte Auflagen gibt. Diese würden die Bewertung senken. Liegt die Wertermittlung vor und hat der Unterpächter dieser zugestimmt, so wird eine Besichtigung mit dem nächsten in Frage kommenden Bewerber vereinbart. Bis ein neuer Vertrag geschlossen ist, bleibt der alte Unterpächter für den Garten verantwortlich.
Der Bezirksverband hat ein Merkblatt zur Kündigung herausgebracht: BV_Merkblatt Kündigung